ProstSchG: NRWs Städte reichen Verfassungsbeschwerde ein
Durchführungsverordnung des Landes verstoße gegen das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung Mehrere nordrhein-westfälische Großstädte, darunter Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf und Köln, haben kürzlich eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dies berichtete die regionale Nachrichtenplattform halloherne.de in einem gestrigen Beitrag. Der außerordentliche Rechtsbehelf (Aktenzeichen VerfGH 1/18) richte sich gegen die nordrhein-westfälische Durchführungsverordnung zum Prostituiertenschutzgesetz, so das Portal. Danach würden sich die
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